Böse Killerspiele–böse USK (1)

 

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Zufällig stolperte ich im Internet über eine Studie, die sich kritisch mit der Alter-Einstufung von Computerspielen durch die USK beschäftigt. Als Autor firmiert u.a. ein gewisser Prof. i.R. Dr. Günter L.Huber, was neben der Aufmachung diesem Dokument zunächst einen wissenschaftlichen Anstrich gibt.

Bereits beim kurzen Überfliegen des Textes springen jedoch viele Passagen ins Auge, die deutlich machen, dass es mit dem Anspruch einer sachlichen Auseinandersetzung in diesem Machwerk nicht weit her sein kann. So stößt man bereits zu Beginn auf den Satz

“Mit Blick auf elektronische Kriegs- und Verbrechensspiele, die sich durch besonders scheußliche Gewaltdarstellungen auszeichnen…”

(Hervorhebungen von mir). Das Adjektiv “scheußlich” ist als (ab-)wertende Vokabel ungeeignet für einen sachlichen Text. Man würde wohl eher “exzessiv” oder “grausam” sagen. Aber das ist ja noch harmlos – weiter geht es gleich mit einer abenteuerlichen Schlussfolgerung:

“… offenbar [wird] in Kauf genommen,dass Spiele mit Gewaltdarstellungen die Entwicklung junger Menschen beeinträchtigen können. Erst wenn eine Gefährdung angenommen werden muss, werden solche Spiele in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen… .”

Also wenn Spiele in die Liste jugendgefährdender Spiele aufgenommen werden, dann wird doch eben gerade nicht in Kauf genommen, dass diese die Entwicklung beeinträchtigen, oder? Und was sollte zum zweiten Satz die Alternative sein? Dass die Spiele in die Liste aufgenommen werden sollen, wenn keine Gefährdung angenommen werden kann? Oder wird hier mit “erst wenn” unterstellt, dass Spiel zunächst ein paar Monate frei auf dem Markt erhältlich ist und erst dann die Einstufung der USK erfolgt? Tatsächlich darf ein Spiel aber erst nach USK-Einstufung veröffentlicht werden!

Munter geht es weiter:

“Zum anderen aber schützt die Alterskennzeichnung „Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG“ gerade Spiele putty download windows , die „nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren …, vor dem Verbot von Werbung und öffentlichem Verkauf”.

… und das ist auch gut so. Hier wird suggeriert, dass gewalthaltige Spiele eigentlich grundsätzlich verboten gehören. Es gibt etliche Computerspiele, die keine Jugendfreigabe habe und die ich entweder gern spiele (oft jedoch nicht wegen sondern trotz ihrer Gewaltdarstellung) oder über die ich gerne informiert bin. Wären die indiziert, dürfte nicht mehr für sie geworben werden, was de facto bedeutet, dass auch keine Medien mehr darüber berichten, z.B. gäbe es keine Tests mehr in den Spielezeitschriften.

imageDarf ich mich als Erwachsener nicht wenigstens über Dinge informieren, die ich kaufen könnte, wenn ich denn überhaupt wüsste, das es sie gibt? Und bereits jetzt wird meine Spielezeitschrift in einem Umschlag verschickt, damit ja kein Bild eines Spiels ohne Jugendfreigabe auf das Auge eines Minderjährigen trifft.

Nun kann man ja noch darüber diskutieren, ob die Freiheit von Erwachsenen höher zu bewerten ist als die potentielle Gefährdung von Jugendlichen. Aber schon mit purer Logik tun sich die Verfasser schwer:

Kinder und Jugendliche sind damit [mit der USK-Einstufung] aber keineswegs gegen die Gefährdung durch Kriegs- und Verbrechensspiele geschützt. … Weiß (2009) hat … festgestellt, dass schon fünf Monate nach Publikation der Konsolenversion von „GTA IV“ (ab 18, keine Jugendfreigabe) 53 % der durchschnittlich 13,6jährigen (!) Jungen dieses Spiel gespielt hatten und 12 % es selbst besaßen, wovon es die Hälfte selbst im Handel gekauft hatte.

Richtig, der formale Akt einer Einstufung in eine Altersklasse verhindert nicht, dass in der Realität auch jüngere Kinder das Spiel sehen. Beim Nachbarn, beim großen Bruder etc. Würde eine strengere Einstufung daran etwas ändern? Wohl kaum!

Ob so viele Jugendliche tatsächlich Spiele ohne Freigabe kaufen können, darf nach meinen Erfahrungen allerdings eher bezweifelt werden. Nicht nur meine (erwachsenen) Kinder mussten seit Jahren bei jedem Spielekauf ihren Ausweis zeigen, beim Media Markt muss sogar ich das tun. Und selbst wenn es vorkommt, liegt der Fehler dafür ja nicht bei der USK. Schließlich wird die StVO auch nicht in Frage gestellt, nur weil sich jeden Tag Millionen nicht daran halten.

Um die in Deutschland in Punkto Jugendschutz angeblich so verschlafenen Behörden auf Trab zu bringen, hat man an verschieden Ministerien einen Fragebogen verschickt. Darin heißt es z.B.

“Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat bereits 1971 festgestellt, dass  Gewaltdarstellungen der Medien …nachweislich als  einer von mehreren Faktoren in den Wirkungszusammenhang“ von Gewaltdarstellungen  und kriminellem Handeln eingehen. …”

1971? Zur Verdeutlichung der Vorstellungen, die damals in Pädagogen herumspuckte: Bei “Schweinchen Dick” begann man Anfang der 1970er Warnhinweise einzublenden, dass die dargestellten Szenen nicht real sind und auf keinen Fall nachgeahmt werden dürften, weil man jemand weh tun könnte – schließlich wurde hier ja extreme Gewaltkriminalität dargestellt, wie Szenen mit einem Kater, der an einen Packen Dynamit gefesselt in eine tiefe Schlucht gestoßen wurde. Selbst wir Grundschüler damals fühlten uns veralbert und fragten uns, wie uns jemand für so blöd halten konnte, diese Zeichentrickserie mit der Realität zu verwechseln.

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Aber unabhängig davon

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, ob und inwiefern gewalttätige Spiele zu einer Verrohung der Jugend führen, überrascht dann die Frage, die direkt dem oben zitierten Statement folgt:

“Frage: Ist es angesichts der Verkaufszahlen [der Spiele] … politisch zu verantworten, wenn die Beurteilung  des Gefährdungspotentials solcher Spiele für die junge Generation einer „Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle“(USK) überantwortet bleibt?”

Wo ist da der Zusammenhang mit der Studie von 1971? Unterstellt, es gäbe eine Gefährdung: Was hat die Existenz der Gefährdung mit der Frage zu tun, wer die Gefährdungslage beurteilt? Kann man aus dem Vorhandensein einer Gefährdung folgern, dass diese nicht von einer vom Staat unabhängigen Stelle wie der USK beurteilt werden darf?

Das Konzept mag auf den ersten Blick durchaus überraschend wirken: Ein private Organisation beurteilt Sachverhalte quasi im Auftrag des Staates? Jedoch kurz nachgedacht: Die Abgaswerte meiner Heizung misst auch der Schornsteinfeger und nicht ein Beamter, ebenso wie mein Auto vom TÜV, dem Technischen Überwachungs-Verein geprüft wird. Wenn ich mir alternativ die Superbehörde vorstelle, die zuständig wäre die Altersfreigabe – eine Einstufung, die subjektiv, schwer in Paragrafen zu gießen und stetigem Wandel unterworfenen ist: Das wäre ein Monstrum! Und Spiele würden wahrscheinlich ein Jahr nach ihrem Erscheinen freigegeben. Also dann doch besser so wie es ist.

Die ungestellte Frage, die sich dahinter verbirgt, ist doch eher: Warum bekommt gerade die USK den Auftrag, das zu prüfen? Immerhin ist das eine Einrichtung der Spiele-Hersteller. Da gäbe es doch auch andere Vereine, wie z.B. Mediengewalt, bei der Beurteilung der Spiele sicher gerne mitreden würde. Zufälligerweise ist ja der Verfasser der Studie der erste Vorsitzende. Nachtigall ich hör Dir trapsen…

(Fortsetzung folgt)

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