Böse Killerspiele–böse USK (2)

(Fortsetzung)

Fast schon überraschend neutral geht es mit der nächsten Frage weiter:

Sollten auch in Deutschland für den Handel mit elektronischen Spielen Inhaltskennzeichnungen verbindlich vorgeschrieben werden?

Bezug genommen wird auf die PEGI-Einstufung, die neben einer Altersempfehlung auch durch Symbole zeigt, in welchen Bereichen das Spiel für Kinder problematisch sein könnte (Gewalt, vulgäre Sprache, Sex etc.).

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Eine durchaus sinnvolle Einstufung, die es Eltern ermöglicht entsprechend ihrer persönlichen Präferenzen zu beurteilen, inwiefern ein Spiel für die eigenen Kinder geeignet ist. Dass der offensichtlich Spiele- und USK-kritische Autor ausgerechnet hier die PEGI (eine nicht-deutsche Organisation) hervorhebt, entbehrt allerdings nicht einer gewissen Komik: Die PEGI-Einstufungen sind nämlich meist deutlich liberaler als die deutsche USK-Einstufung.

Aber schon in der nächsten Frage muss der Realitätssinn des Autors bezweifelt werden. Er fordert eine Einstufung der Suchtgefährdung des Spiels:

… verweisen darauf, dass aufgrund spielspezifischer Merkmale ein bereits ab 12 Jahren freigegebenes Spiel … das höchste Abhängigkeitspotenzial aufweist.Frage: Muss in die Kriterien der Altersfreigabe auch das Suchtpotenzial eines Spiels
aufgenommen werden?

Zweifelsohne können Spiele suchterzeugend sein. Vor allem Onlinespiele, bei denen sich Spieler eine zweifelhafte zweite Identität aufbauen und mit anderen Spieler interagieren können, nehmen mitunter einen viel zu großen Anteil am Tagesablauf ein. So kenne ich einen Fall, bei dem Wold-of-Warcraft beinahe eine Ehe zerstört hätte.

Aber im Gegensatz zu Alkohol und Drogen bleibt eine Spielsucht Eltern kaum verborgen. Wer sich um seine Kinder kümmert, bemerkt exzessiven Spielekonsum schnell schnell und kann –als Erziehungsberechtigter- auch gegensteuern.

Und ganz praktisch gesehen: Das Gegenteil von “suchterzeugend” wäre etwa “wird schnell langweilig”. Wäre ein Etikett: “Sucherzeugend” daher nicht eher eine Werbung als eine Abschreckung?

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Die nächsten beiden Fragen beschäftigen sich mit der Neutralität des Prüfgremiums und der Tester der USK, was absolut legitim ist, auch wenn ich persönlich nicht gerade den Eindruck habe, dass die USK-Einstufungen zu großzügig sind.

Kopfschütteln muss man dagegen bei der nächsten Frage. Einleitend wird festgestellt, dass für ein Spiel

…ein versierter Spieler je 20-40 Stunden benötig. Bei …30 Stunden pro Spiel fallen also jährlich für die vollständige Prüfung der [900] Spiele 27.000 Teststunden an, für jeden der drei Spiel-Tester  der USK …Um das jährliche Testpensum zu bewältigen, müsste jeder Spiel-Tester täglich 24,7 (!)Stunden arbeiten.

Frage: Kann  unterdiesen Bedingungen das Prüfverfahren der USK sozial und politisch
verantwortet werden?

30 Stunden Spieldauer im Durchschnitt!? Ich habe seit 10 Jahren die PC Games abonniert und überfliege alle Tests. Schon lange wird dabei eine Art “Fieberkurve” mit abgedruckt

, die den Spielpass über die Spielzeit abbildet. Spiele, die bei moderatem Tempo länger als 15 Stunden dauern, sind eine echte Ausnahme. Das Mittel liegt heute deutlich unter 10 Stunden. Nicht zu werten sind hier Online-Spiele, die ja meist gar kein klassisches Ende haben. Aber da dürfte man nach 10 Stunden wohl auch schon einen qualifizierten Eindruck haben. Teilt man die Angaben also durch den Faktor 3, so kommt man auch auf realistische Arbeitszeiten der Tester.

Bei den nächsten Fragen geht es um Transparenz der USK-Gutachten und Fristen. Zur Höchstform läuft der Autor dann in der letzten Frage auf:

Nach dem Schulmassaker in Winnenden forderten  betroffene Eltern … einen der Befürworter von Kriegs- und Verbrechensspielen auf, er solle ihnen einen Grund nennen, warum derartige Medien auf dem Markt verfügbar sein müssen.…Frage:  Sind Kriegs- und Verbrechensspiele Teil unserer Kultur, der gegen staatliche Eingriffe geschützt werden muss?

Hier zeigt sich ein Weltbild nach dem Motto: Es ist grundsätzlich alles verboten, außer wenn es explizit erlaubt ist. Da wird mir ehrlich gesagt schwarz vor Augen. Würde der Kultusminister von Nordkorea so argumentieren putty download windows , wäre ich nicht verwundert – aber dies stammt von einem Professor an einer deutschen Universität, von dem man annehmen kann, dass er schon einmal etwas von unserer Verfassung gehört hat, z.B. von Art.2.1 (freie Entfaltung seiner Persönlichkeit), Art 5 (Informationsfreiheit, Freiheit der Kunst).

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Vor 20 Jahren gab es eine ähnliche Diskussion wegen Gewalt-Videos. Damals begründete ein hochrangiger CSU-Politiker sein Bestreben, diese zu verbieten mit der Aussage “So etwas braucht die Welt nicht”. Nachdem ich Ausschnitte solcher Werke gesehen hatte, musste ich ihm zustimmen. Heute sehe ich das anders. Zwar meine ich immer noch, dass man man solche Videos nicht braucht – aber was man noch weniger braucht, ist jemand, der einem vorschreibt, was man braucht und was nicht!

(Fortsetzung folgt)

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