Böse Killerspiele–böse USK (3)

(Fortsetzung)

Den hier auszugsweise kommentierten Fragenkatalog haben die Autoren an verschieden Ministerien geschickt. Von diesen haben 41% zum Thema geantwortet, 38% haben zwar geantwortet, wollten aber nicht auf die Fragen eingehen. Eines dieser Antwortschreiben hat die Umfrage als “irritierend” bezeichnet, was ich angesichts der sachlichen Mängel durchaus nachvollziehen kann.

Generell beklagt der Autor nun, dass in den Ministerien kaum jemand die Probleme so sähe, wie er und schreibt dann:

Als Kommentar dazu erscheint es ausreichend, nochmals auf die Analyse der USK-Alterseinstufungen  im  Forschungsbericht  Nr.  101 des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu verweisen.

Aha! Das heißt quasi: Ich bin nicht der einzige, der glaubt, dass die USK-Einstufung  ein großes Problem ist, es gibt noch jemanden in Deutschland, der das auch glaubt!

Nun, das überrascht nicht. Denn das (private) kriminologische Forschungsinstitut unter der Leitung des ehem. SPD-Justizministers Dr. Pfeiffer trat in juristischen Fragen in der Vergangenheit oft als Hüter von Recht und Ordnung (mit Schwerpunkt auf Ordnung) auf.

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Ob allerdings die Tatsache

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, dass eine These von einem Zweiten geteilt wird, ein Beweise für deren Richtigkeit ist, wage ich doch mal zu bezweifeln.

Als weiterer Beleg für den eigenen Standpunkt wird eine Studie des Hans-Bredow-Instituts der Uni Hamburg zitiert. Wenn man diese liest, findet man darin allerdings eine weitaus differenziertere Darstellung der Problematik als in dem Text von Mediengewalt.e.V.

Zwei der Antwortschreiben zeigen deutliche Zustimmung zum Tenor der Umfrage und werden daher genüsslich zitiert, z.B.:

“Ich halte daher eine Verankerung des Verbots von zumindest besonders brutalen und Gewalt verherrlichenden Computerspielen im  Jugendschutzgesetz sowie  dem Strafgesetzbuch nach wie vor für unabdingbar.”

Die Forderung, die der Mediengewalt e.V. daraus zieht ist dann:

“Natürlich können staatliche Verbote allein Kinder und Jugendliche nicht vor schädigenden Einflüssen durch Kriegs- und Verbrechensspiele schützen, aber das Herstellungs- und Verbreitungsverbot wäre eine äußerst wirksame Maßnahme […]”

 

Das heißt übersetzt: Zwar müssen wir jetzt schon feststellen, dass eine Einstufung in Alterklassen (trotz Kontrollen beim Verkauf etc.) nichts nützt, aber wir fordern trotzdem einen Verschärfung der Einstufung. Das wäre ungefähr so, als würde man versuchen, eine zu große Zahl an “Rotlichtverstößen” (Überfahren einer roten Ampel) durch eine Erhöhung der Ampelzahl kompensieren.

Glauben Sie, das funktioniert? Wohl eher umgekehrt! Mit Einschränkungen, die von einem Großteil der Betroffenen als Gängelung und Willkür betrachtet werden, wird man die Neigung, Verbote zu ignorieren, nur verstärken.

Dass die USK-Einstufungen zu wenig restriktiv sind, wird kaum ein Computerspieler behaupten, denn im internationalen Vergleich sind die USK-Einstufungen die härtesten, wenn man mal vor der US-amerikanischen Phobie vor nackten Brüsten absieht.

Bereits bei der aktuellen USK-Einstufung, die jedes zweite actionreiche Spiel mit “keine Jugendfreigabe” versieht zeigt sich die Crux: In dieser Kategorie landet jeder normale Militär-Shooter genauso wie bizarre Spiele, bei denen es darum geht, Unschuldige auf möglichst grausame Art und Weise abzuschlachten. Welche Differenzierung soll denn innerhalb der Kategorie “Ab 18” noch möglich sein?

Ach ja: Indizierung oder totales Verbot! Was würde in der Praxis ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot denn bewirken? Indizierte Spiele oder Berichte darüber sind über das Internet auch hierzulande verfügbar. Glauben denn die Verfasser ernsthaft, ausländische Hersteller oder Webseitenhoster würden Briefe von deutschen Behörden beeindrucken?

Und die ehe nicht gerade zahlreichen deutschen Hersteller (von eher “harmlosen” Ego-Shootern) wie Crytek haben bereits angekündigt, im Fall einer Verschärfung der Gesetzeslage den Standort Deutschland aufzugeben. Was wäre dann damit gewonnen?

Verbote dieser Art ließen sich nur mit einer flächendeckenden Überwachung und Zensur des Internets durchsetzen. Aber das würde ja etlichen dieser Law-and-Order auch sonst ganz gut ins Konzept passen.

MIR ABER NICHT!

Wie schon geschrieben: Es gibt vieles puttygen , was die Welt nicht braucht. Aber am wenigstens brauche ich jemanden, der mir vorschreibt, was ich brauche und was nicht!

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